
Leistungen:
- Einzeltherapie:
- Psychotherapie bei allen psychischen Störungen
- Psychologische Beratung in persönlichen und beruflichen Lebenskrisen
- Coaching bei beruflichen oder privaten Herausforderungen / Veränderungen
- Gruppentherapie
- Psychotherapie bei allen Störungsbildern und Krisen
- Psychotherapie bei allen Störungsbildern und Krisen
- Paartherapie
- bei Beziehungs- und Paarkonflikten
- bei familiären Krisen
- Entspannungsverfahren
Kosten:
Bei der gesetzlichen Versicherungen werden die Kosten von den Krankenkassen vollständig übernommen. Hierfür ist ein aktueller Versicherungsschutz natürlich Voraussetzung. Die Abrechnung erfolgt vorgeschrieben nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der Krankenkassen. Aufgrund des Sachleistungsprinzips der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt die Abrechnung ohne ihr Mitwirken direkt über die Krankenkasse.
In der Privatversicherung, bei Beihilfestellen und der Heilfürsorge werden die Kosten von privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen. Erkundigen Sie sich daher bereits vor einem ersten Termin bei Ihrer Versicherung, ob psychotherapeutische Leistungen übernommen werden und in welchem Stundenumfang. Unsere psychotherapeutischen Leistungen werden nach der offiziellen Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) abgerechnet und Ihnen in Rechnung gestellt. Gehören psychotherapeutische Leistungen zu Ihrem Versicherungsumfang, werden Ihnen diese Kosten dann von Ihrer privaten Versicherung vollständig erstattet (bei einer Beihilfe nur anteilig).
Die Kosten der Psychotherapie können natürlich auch selbst bezahlt werden. Das kann in einigen Fällen zur Vermeidung von Folgen, Kosten oder schlechteren Konditionen sehr sinnvoll sein. Zum Beispiel, wenn Sie demnächst planen in eine private Krankenversicherung zu wechseln, eine Lebensversicherung abschließen möchten, eine Verbeamtung in naher Zukunft ansteht oder einfach niemand von ihrer Psychotherapie erfahren soll.
Die Kosten einer Paartherapie müssen leider selbst bezahlt werden und werden nicht von den Kassen übernommen oder bezuschusst. Eine Paartherapie kann jedoch meist schon in wenigen Sitzungen zu Veränderungen führen und ist in jeder Sitzung ein freiwilliger Prozess. In den meisten Fällen können die entstandenen Kosten außerdem steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.